Das Vorinsolvenzverfahren ist einer der wichtigsten rechtlichen Mechanismen für Unternehmer, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, aber noch eine realistische Chance auf Sanierung ihres Geschäftsbetriebs haben. Es handelt sich um ein gesetzlich geregeltes Verfahren, das dem Schuldner und den Gläubigern eine Einigung über die Restrukturierung der Schulden ermöglicht, um eine Insolvenz zu vermeiden.
Wenn es korrekt und rechtzeitig durchgeführt wird, ermöglicht das Vorinsolvenzverfahren (früher auch Vorinsolvenzvergleich genannt) einen Neustart statt der Einstellung des Geschäftsbetriebs und der persönlichen Übernahme von Schulden im Insolvenzfall.
In diesem Text erklären wir detailliert, was ein Vorinsolvenzverfahren ist, wer es einleiten kann, wie der gesamte Prozess abläuft, welche Vorteile und Risiken bestehen und wann der richtige Zeitpunkt für eine solche Entscheidung ist. Ziel ist es, einen klaren, fachkundigen und praxisnahen Leitfaden für alle zu bieten, die verlässliche Informationen suchen.

Predstecajni postupak

Was ist ein Vorinsolvenzverfahren?

Das Vorinsolvenzverfahren ist ein besonderes gerichtliches Verfahren, das durch das Insolvenzgesetz der Republik Kroatien geregelt ist. Die zentrale Voraussetzung für die Einleitung ist eine Kontosperre von bis zu 60 Tagen oder Illiquidität. Im Unterschied zur Insolvenz besteht der Zweck des Vorinsolvenzverfahrens nicht in der Liquidation von Vermögen, sondern in der Erhaltung des Geschäftsbetriebs, der Arbeitsplätze und der Voraussetzungen für die Fortführung der Geschäftstätigkeit. Mit anderen Worten ermöglicht das Vorinsolvenzverfahren

  • den teilweisen Schuldenerlass
  • eine Stundung von Verbindlichkeiten
  • die Restrukturierung von Verbindlichkeiten
  • die Verlängerung von Zahlungsfristen
  • die Senkung von Zinssätzen

Der wesentliche Unterschied zur Insolvenz besteht darin, dass der Unternehmer mit einem klar definierten Restrukturierungsplan weiterarbeitet, der ein Moratorium, einen teilweisen Schuldenerlass und eine Restrukturierung der Schulden ermöglicht.
 

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Gesetzliche Voraussetzungen für die Einleitung des Vorinsolvenzverfahrens

Wichtig ist hervorzuheben, dass ein Vorinsolvenzverfahren nach dem 60. Tag der Kontosperre nicht mehr eingeleitet werden kann.

Wann wird ein Vorinsolvenzverfahren eingeleitet?

Ein Vorinsolvenzverfahren kann eingeleitet werden, wenn der Schuldner:

  • zahlungsunfähig ist
  • von Zahlungsunfähigkeit bedroht ist, also wenn klar ist, dass er in naher Zukunft seine fälligen Verbindlichkeiten nicht ordnungsgemäß erfüllen können wird
  • dessen Konto seit höchstens 60 Tagen gesperrt ist
Wer kann ein Vorinsolvenzverfahren einleiten?

Ein Vorinsolvenzverfahren können einleiten:

  • Handelsgesellschaften (d.o.o., d.d.)
  • Gewerbetreibende
  • andere juristische Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben

Für natürliche Personen kann das Verfahren nicht eingeleitet werden.

 

Tijek predstecajnog postupka

Wie läuft das Vorinsolvenzverfahren ab – Schritt für Schritt

1. Einreichung des Antrags beim Gericht

Das Verfahren beginnt mit der Einreichung eines Antrags auf Eröffnung des Vorinsolvenzverfahrens beim zuständigen Handelsgericht. Der Antrag muss enthalten:

  • Finanzberichte und deren Analyse
  • eine Aufstellung von Vermögen und Verbindlichkeiten
  • eine Liste der Gläubiger
  • einen Restrukturierungsplan mit Projektion des künftigen Geschäftsbetriebs
  • eine detaillierte Beschreibung der operativen und finanziellen Restrukturierungsmaßnahmen

Die fachgerechte Vorbereitung der Dokumentation ist entscheidend, denn unvollständige oder unrealistische Anträge führen häufig zur Ablehnung.

2. Eröffnung des Verfahrens und Schutz des Schuldners

Die gesetzliche Frist für die Eröffnung des Vorinsolvenzverfahrens beträgt 8 Tage ab Einreichung der Dokumentation beim Gericht. Mit dem Beschluss des Gerichts über die Verfahrenseröffnung

  • wird das Geschäftskonto des Unternehmens entsperrt
  • werden Zwangsvollstreckungen und Zwangseinziehungen gestoppt
  • erhält der Schuldner „Zeit zum Atmen“
3. Anmeldung der Forderungen und Termin zur Feststellung der Forderungen

Die Gläubiger melden ihre Forderungen innerhalb der vorgeschriebenen Frist über das FINA-Formular an. Danach folgt:

  • die Prüfung der Forderungen
  • die Feststellung, welche Forderungen anerkannt und welche bestritten sind

So entsteht ein realistisches Bild der finanziellen Lage des Schuldners.
Der Schuldner (das Unternehmen, das das Vorinsolvenzverfahren einleitet) kann Forderungen anerkennen oder bestreiten, damit genau festgestellt wird, wer mit welchem Betrag im Vorinsolvenzvergleich abstimmt.
Im Vorinsolvenzverfahren finden zwei Termine statt – der Termin zur Feststellung der Forderungen und der Abstimmungstermin.
Der Termin zur Feststellung der Forderungen ist der zentrale Moment des Vorinsolvenzverfahrens. Dort wird über angemeldete und bestrittene Forderungen verhandelt, Beweise und Argumente werden vorgetragen und eine endgültige Tabelle der festgestellten und bestrittenen Forderungen erstellt.
Eine hochwertige Vorbereitung auf den Termin reduziert das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und Verzögerungen und erhöht die Chancen auf eine rechtzeitige Abstimmung und Bestätigung des Plans.
Maneo begleitet alle Schritte – von der Strategieplanung und der Vorbereitung von Schriftsätzen bis zur Vertretung im Termin – mit klarem Fokus auf das Endergebnis: einen umsetzbaren Restrukturierungsplan, einen nachhaltigen Gläubigervergleich und eine langfristige Entsperrung der Konten.

4. Verhandlungen mit Gläubigern

Verhandlungen mit den Gläubigern sind die Grundlage des Vorinsolvenzverfahrens. Dabei werden die Bedingungen der Gläubigerbefriedigung vereinbart, die in den Restrukturierungsplan eingehen: Rückzahlungsdynamik, Umschuldungen, Erlasse und Sicherungsinstrumente. Für den Erfolg des Verfahrens ist es erforderlich, die notwendigen Mehrheiten nach Gläubigergruppen zu erreichen – unter Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und auf Basis realistischer Finanzprojektionen, die die Fortführung eines nachhaltigen Geschäftsbetriebs ermöglichen.

Maneo ist auf Verhandlungen mit Gläubigern spezialisiert, und das seit 15 Jahren. Wir verfügen über gewachsene Beziehungen zu Banken, Ministerien und einer großen Zahl von Unternehmen als Gläubigern, was die Verhandlungen schneller und effizienter macht. Unsere Expertise umfasst die effektive Restrukturierung von Gläubigergruppen, Tilgungssimulationen, die Erstellung des Vorinsolvenzvergleichsplans sowie die koordinierte Kommunikation mit allen Beteiligten.

Der Vorteil der Zusammenarbeit mit Maneo liegt darin, dass wir die rechtliche und die finanzielle Perspektive verbinden. Wir bieten Lösungen, die die erforderlichen Gläubigergruppen überzeugen und messbare Ergebnisse liefern – einen abgestimmten Gläubigervergleich und einen erfolgreich beschlossenen Vorinsolvenzplan.

5. Restrukturierungsplan und Abstimmungstermin

Der Restrukturierungsplan ist das zentrale Dokument des Vorinsolvenzverfahrens. Darin werden definiert:

  • die Höhe des Schuldenerlasses,
  • die Dauer des Zahlungsaufschubs,
  • neue Zahlungsfristen,
  • die Art der Befriedigung der Gläubiger,
  • Maßnahmen zur Fortführung des Geschäftsbetriebs.

Die Gläubiger stimmen über den Plan ab; für seine Annahme ist die gesetzlich vorgeschriebene Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Maneo bereitet die Abstimmungsstruktur vor, koordiniert die Gruppen, achtet auf die Ordnungsmäßigkeit der Verfahren und die Einhaltung der Fristen und steuert den Prozess auf ein positives Ergebnis hin. Unser Ziel ist klar: ein Vorinsolvenzverfahren, das mit einem bestätigten Plan, realistischen Umsetzungsfristen, stabilem Geschäftsbetrieb und dauerhafter Entsperrung der Konten endet.
Beim Abstimmungstermin stimmen die in Gruppen eingeteilten Gläubiger ab. Stimmberechtigt sind Gläubiger, deren Forderungen vom Plan betroffen sind und die ihre Forderungen fristgerecht angemeldet haben. Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben, haben kein Stimmrecht; der bestätigte Plan gilt jedoch weiterhin auch für sie. Damit der Plan angenommen wird, müssen zwei Kriterien erfüllt sein: eine Zweidrittelmehrheit nach Betrag (die Ja-Stimmen müssen mindestens 2/3 des Gesamtbetrags der Forderungen erreichen) und eine Mehrheit nach Köpfen (in jeder Gruppe müssen mehr als 50 % der Gläubiger mit „Ja“ stimmen). Dieses Modell schützt den Grundsatz der Fairness und Gleichbehandlung innerhalb der Gruppe.
Wird die erforderliche Mehrheit in einer Gruppe nicht erreicht, ist eine Rückkehr zu den Verhandlungen und eine Anpassung des Plans möglich, um einen akzeptablen Gläubigervergleich zu erreichen und einen nachhaltigen Restrukturierungsverlauf sicherzustellen.

6. Bestätigung des Plans und Abschluss des Verfahrens

Wenn der Plan angenommen wird:

  • bestätigt ihn das Gericht
  • wird das Verfahren beendet
  • wird der Plan für alle Gläubiger verbindlich
  • setzt der Schuldner seine Geschäftstätigkeit zu den neuen Bedingungen fort

 

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Die Rolle der Gläubiger im Vorinsolvenzverfahren

Im Vorinsolvenzverfahren spielen die Gläubiger eine zentrale Rolle. Ohne aktive Beteiligung und Unterstützung der Mehrheit der Gläubiger kann der Restrukturierungsplan nicht erfolgreich sein.
Gemäß dem Insolvenzgesetz werden Gläubiger nach Art und Status ihrer Forderungen in Gruppen eingeteilt; innerhalb jeder Gruppe gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung – Gläubigern derselben Gruppe werden gleiche Rechte und eine anteilige Befriedigung gesichert.
Diese Struktur ermöglicht transparente Verhandlungen und erleichtert eine Lösung, die sowohl absonderungsberechtigte als auch ungesicherte Gläubiger berücksichtigt.

Prednosti postupka

Vorteile des Vorinsolvenzverfahrens

  • Vermeidung von Insolvenz und Liquidation
  • Entsperrung der Konten
  • Fortführung des Geschäftsbetriebs
  • Erhalt von Arbeitsplätzen
  • Zahlungsaufschub für Verbindlichkeiten
  • teilweiser Schuldenerlass
  • Stopp von Zwangsvollstreckungen
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Risiken und häufige Fehler

Der häufigste Fehler ist die Annahme, dass das Vorinsolvenzverfahren bereits für sich genommen die Lösung ist.
Ohne fachkundige Führung und klare Strategie kann das Verfahren scheitern – selbst bei Unternehmen mit gutem Potenzial.

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Vorinsolvenz oder Insolvenz – wie entscheidet man?

Die zentrale Frage, die sich Unternehmer stellen, lautet: Ist das Vorinsolvenzverfahren die richtige Lösung oder ist die Insolvenz unvermeidbar?
Vorinsolvenz ist sinnvoll, wenn:

  • das Geschäftsmodell weiterhin Potenzial hat,
  • ein Markt für Produkte oder Dienstleistungen besteht,
  • die Probleme primär finanzieller Natur sind.

Ist dies nicht der Fall, kann eine Insolvenz die ehrlichere und langfristig gesündere Lösung sein.

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Die Rolle fachkundiger Beratung im Vorinsolvenzverfahren

Das Vorinsolvenzverfahren ist nicht nur eine rechtliche Frage, sondern auch eine:

  • finanzielle,
  • strategische,
  • operative.

Deshalb ist es wichtig, Experten einzubeziehen, die verstehen:

  • das Insolvenzgesetz,
  • steuerliche Auswirkungen,
  • Verhandlungen mit Gläubigern,
  • die Erstellung realistischer Restrukturierungspläne.

Maneo begleitet alle Schritte – von der Strategieplanung und der Vorbereitung von Schriftsätzen bis zur Vertretung im Termin – mit klarem Fokus auf das Endergebnis: einen umsetzbaren Restrukturierungsplan, einen nachhaltigen Gläubigervergleich und eine langfristige Entsperrung der Konten.

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Warum Maneo als Partner für Ihr Vorinsolvenzverfahren wählen?

  • Spezialisierung und Erfahrung: Maneo ist ein auf Vorinsolvenzverfahren spezialisiertes Unternehmen, das diese Verfahren für seine Kunden seit 15 Jahren durchführt.
  • Ganzheitlicher Ansatz – rechtlich und finanziell: Maneo bietet eine integrierte Lösung und keine punktuellen Einzelratschläge.
  • Ausgezeichnete Verhandlungsfähigkeiten: Ein großer Vorteil von Maneo ist die Erfahrung in Verhandlungen mit Banken, der Steuerverwaltung und Lieferanten – entscheidend für die Annahme des Vorinsolvenzplans.
  • Schnelligkeit und operative Stärke: Das Vorinsolvenzverfahren hat strenge Fristen, und Maneo ist für die schnelle Vorbereitung der Dokumentation bekannt.
  • Diskretion und professionelle Kommunikation: In sensiblen Situationen finanzieller Schwierigkeiten ist ein diskreter und professioneller Umgang mit Öffentlichkeit, Mitarbeitern und Partnern außerordentlich wichtig.
  • Erreichbarkeit und individueller Ansatz: Für Maneo sind Kunden keine Nummern – jeder wird individuell betreut, und jeder Kunde hat seinen eigenen Vorinsolvenzberater, der für alle Fragen zur Verfügung steht.
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Zusammenfassung: Warum das Vorinsolvenzverfahren ein wichtiges Instrument ist

Das Vorinsolvenzverfahren ist kein Zeichen des Scheiterns, sondern ein Instrument für verantwortungsvolles Krisenmanagement. Wenn es rechtzeitig und mit fachkundiger Unterstützung eingeleitet wird, kann es ermöglichen:

  • die Stabilisierung des Geschäftsbetriebs,
  • die Verringerung des finanziellen Drucks,
  • einen neuen, nachhaltigen Start.

Wenn Sie als Unternehmer mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert sind, ist es wichtig, rechtzeitig und informiert zu handeln. Wenn Sie erfahren möchten, wie ein Vorinsolvenzverfahren gerade in Ihrer Situation helfen kann, kontaktieren Sie das Expertenteam von Maneo für eine individuelle Beratung und ein konkretes Angebot.

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Häufige Fragen zum Vorinsolvenzverfahren

Wer zahlt die Löhne, wenn ein Vorinsolvenzverfahren läuft?

Die Auszahlung der Löhne erfolgt durch den Arbeitgeber als vorrangige Verpflichtung. Eine sorgfältige Liquiditätsplanung ist erforderlich, um die Kontinuität der Auszahlungen sicherzustellen.

Wer leitet Vorinsolvenz und Insolvenz ein?

Die Entscheidung zur Einleitung des Vorinsolvenzverfahrens trifft ausschließlich der Schuldner, wenn die gesetzlichen Gründe vorliegen; eine Insolvenz können dagegen auch Gläubiger initiieren.

Können Gläubiger die Eröffnung des Vorinsolvenzverfahrens beeinflussen?

Das Gericht eröffnet das Vorinsolvenzverfahren auf Grundlage ordnungsgemäßer Dokumentation; darüber entscheiden nicht die Gläubiger.

Was geschieht, wenn ein Gläubiger seine Forderung im Vorinsolvenzverfahren nicht anmeldet?

In diesem Fall verliert der Gläubiger das Stimmrecht über den Restrukturierungsplan, und seine Forderungen verlieren den vorrangigen Status. Die Anmeldung ist erforderlich, um aktiv am Verfahren teilzunehmen.

Sollte ein Schuldner mit mehreren Krediten in das Vorinsolvenzverfahren gehen?

Das Vorinsolvenzverfahren ist gerechtfertigt, wenn das Geschäftsmodell weiterhin Potenzial hat und die angehäuften Kredite durch eine Restrukturierung der Schulden gelöst werden können.

Muss eine Forderung im Vorinsolvenzverfahren angemeldet werden?

Die Anmeldung ist für alle verpflichtend, die teilnehmen und den endgültigen Ausgang der Abstimmung beeinflussen möchten.

Was passiert, wenn ein Unternehmen im Vorinsolvenzverfahren seine Verpflichtungen gegenüber Gläubigern nicht erfüllt?

Ein solches Verhalten führt meist zur Einstellung des Verfahrens. Ziel ist es, realistische Pläne zu erstellen, um ein solches negatives Szenario zu vermeiden.

In wie vielen Ausfertigungen wird die Anmeldung im Vorinsolvenzverfahren eingereicht?

Die Anzahl der Ausfertigungen hängt von der Zahl der Beteiligten und den Anforderungen des zuständigen Gerichts ab. Besondere Aufmerksamkeit ist der technischen Korrektheit und der Zustellung der Dokumentation zu widmen.

Was passiert, wenn eine Verbindlichkeit aus dem Vorinsolvenzvergleich nicht fristgerecht beglichen wird?

Der Gläubiger kann die Zwangsvollstreckung einleiten, da der bestätigte Vergleich die Wirkung eines Vollstreckungstitels hat.

Muss die Steuerverwaltung ihre Forderung im Vorinsolvenzvergleich anmelden?

Ja, die Steuerverwaltung muss ihre Forderungen wie jeder andere Gläubiger innerhalb der gesetzten Frist anmelden. Erfahrung in Verhandlungen mit staatlichen Stellen ist entscheidend für die Abstimmung dieser Verbindlichkeiten.

Kann im Vorinsolvenzverfahren geklagt werden?

Es können Rechtsstreitigkeiten zur Feststellung bestrittener Forderungen geführt werden; klassische Zwangsvollstreckungen zur Einziehung sind jedoch untersagt.

Wer ist verpflichtet, Forderungen im Vorinsolvenzverfahren anzumelden?

Alle Gläubiger (Banken, Lieferanten, Staat), die ihre Rechte geltend machen und über die Zukunft des Unternehmens abstimmen möchten. Eine koordinierte Kommunikation mit allen Gläubigergruppen ist erforderlich, um den Erfolg des Plans sicherzustellen.

 

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Gesetzlicher Rahmen und relevante Quellen

Das Vorinsolvenzverfahren ist geregelt durch:

Für die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung in der Praxis empfiehlt sich die Beratung durch erfahrene Experten.


Autor: Saša Rendulić, Gründer von Maneo d.o.o. – 15 Jahre Erfahrung mit Vorinsolvenzverfahren

Saša Rendulić ist Gründer und Geschäftsführer von Maneo d.o.o., einem auf Vorinsolvenzverfahren spezialisierten Unternehmen. Gemeinsam mit einem interdisziplinären Team aus Wirtschaftswissenschaftlern, Rechtsanwälten, Insolvenzverwaltern, Wirtschaftsprüfern und Buchhaltern begleitet er Unternehmen seit mehr als 18 Jahren in Vorinsolvenz- und Insolvenzverfahren.Im Laufe seiner Karriere hat er mehr als 1.000 Vorinsolvenzverfahren begleitet – rund 70 % aller Vorinsolvenzverfahren in Kroatien. Diese außergewöhnliche Erfahrung macht ihn zu einem der erfahrensten Experten für vorinsolvenzliche Restrukturierung in Kroatien.

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